LEISTUNGEN





Unsere Leistungen
Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung (INSPE) soll Jugendlichen gewährt werden, die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen. Die Hilfe ist in der Regel auf längere Zeit angelegt und soll den individuellen Voraussetzungen, Bedürfnissen und Zielen des Jugendlichen Rechnung tragen.
Voraussetzungen
– Der Jugendliche befindet sich in einer stark problembehafteten Lebenssituation
– ist belastet mit einer Vielzahl von negativen Lebenserfahrungen und Lebensbeeinträchtigungen
– ist meist durch Beziehungsabbrüche, Vernachlässigung, Vereinsamung, Gewalt und anderen Verletzungen geprägt
– kann den Lebensalltag allein nicht mehr bewältigen
Bereitschaft des Jugendlichen zur Annahme einer Hilfe von außen muss vorhanden sein.
Gesetzliche Grundlagen
„Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung soll Jugendlichen gewährt werden, die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen. Die Hilfe ist in der Regel auf längere Zeit angelegt und soll den individuellen Bedürfnissen des Jugendlichen Rechnung tragen.“ (§35 SGB VIII).
Rechtliche Grundlage ist die Hilfe zur Erziehung gemäß § 27 SGB VIII i.V.m. § 35 SGB VIII für Jugendliche sowie die Hilfe für junge Volljährige gemäß § 41 SGB VIII.
Zielgruppe
Bei den Hilfen handelt es sich um einzelpädagogische Intensivmaßnahmen für junge Menschen, deren persönliche und/oder soziale Entwicklung in deren Herkunftsfamilien und/oder in deren Lebenswelt und in anderen Einrichtungen und sonstigen Hilfeangeboten der Jugendhilfe nicht oder nicht ausreichend gewährleistet ist.
Nach § 41 SGB VIII kann die Hilfe auch jungen Volljährigen gewährt werden. Die Jugendlichen weisen besondere Belastungen durch problematische Beziehungserfahrungen, Beziehungsabbrüche und weitere familiäre und gesellschaftliche Ausgrenzungen sowie traumatisierende Erlebnisse auf.
Rahmenbedingungen
– Der zeitliche Umfang der Hilfe ergibt sich aus dem jeweiligen Bedarf
– Die päd. Fachkräfte sind ein multiprofessionelles und multikulturelles Team und werden bedarfsorientiert in der Regel einzeln oder nach Absprache im 2er Team eingesetzt
– Alle verfügen über mehrjährige Erfahrungen mit der Zielgruppe
– Durch regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen, befindet sich das Team in einem stetigen Entwicklungsprozess
– Das Konzept der INSPE wird durch interne Qualitätsüberprüfungen sichergestellt und inhaltlich weiterentwickelt
Zeiten und Umfang
Die Dauer ist abhängig vom Hilfebedarf und der im Hilfeplangespräch vereinbarten Häufigkeit und Anzahl an Kontakten. Der Hilfeplan orientiert sich an gemeinsam zwischen der Familie, dem BSD/ASD und dem Leistungserbringer festgelegten Zielen.
Ziele
• die Betreuung ist einzelfallzentriert und individuell nach den besonderen Lebensumständen
• Unterstützung bei der Lebensbewältigung
• Ziel ist die soziale Integration und eine eigenverantwortliche Lebensführung
• die Stärkung der psychosozialen Kompetenzen und die Stabilisierung der Persönlichkeit
• Ermöglichen der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
• Abbau von Gefährdungen und entwicklungsbedingten Krisen
Die individuellen Ziele werden im Hilfeplanverfahren festgelegt.
Bei einer Erziehungsbeistandschaft handelt es sich in der Regel um eine längerfristige Hilfe für Kinder, Jugendliche oder junge Volljährige bei individuellen Hilfebedarfen. Zum Beispiel Probleme in der Familie, Schule, mit Freunden oder bei der Bewältigung des Alltags. Kinder und Jugendliche werden in ihrer Persönlichkeitsentwicklung, bei der Stärkung ihres Selbstbewusstseins und in ihrer Beziehungsfähigkeit unterstützt und soll in seiner Verselbstständigung gefördert werden.
Das Familiensystem und das soziale Umfeld werden in die Arbeit einbezogen.
Voraussetzungen
– Die Anspruchsvoraussetzungen (Hilfe zur Erziehung) müssen erfüllt sein.
– Gewährung von Hilfe zur Erziehung durch den zuständigen BSD/ASD für die Familie nach vorherigem Antrag
– Die Mithilfe der Familie ist zwingend erforderlich (Bereitschaft zur Mitwirkung) an den im Hilfeplan gemeinsam erarbeiteten Zielen.
Gesetzliche Grundlagen
„Der Erziehungsbeistand soll das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen, möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes, unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezuges zur Familie seine Verselbständigung fördern“ (§ 30 SGB VIII).
Zielgruppe
Berechtigte der Leistung sind die Personensorgeberechtigten, Eltern und Stiefeltern, im Fokus der Arbeit stehen aber die Kinder und Jugendlichen mit verschiedenen Problemlagen.
Rahmenbedingungen
Zu Beginn der Betreuung steht der Vertrauensaufbau im Vordergrund. Hierbei wird durch intensive Einzelgespräche und gemeinsame Freizeitaktivitäten die Persönlichkeit des Adressaten gestärkt.
Zeiten und Umfang
Die Dauer ist abhängig vom Hilfebedarf und der im Hilfeplangespräch vereinbarten Häufigkeit und Anzahl an Kontakten. Der Hilfeplan orientiert sich an gemeinsam zwischen der Familie, dem BSD/ASD und dem Leistungserbringer festgelegten Zielen.
Ziele
(Wieder-) Herstellung tragender Beziehungen innerhalb der Familie und des Freundeskreises
– Das Erkennen der eigenen (Selbsthilfe-) Ressourcen
– Eine schulische und berufliche Perspektive
– Aufbau und Verbesserung der Entwicklungspotenziale
– Erlernen von reflektierendem Verhalten
– Isolation abbauen
Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ist ein ambulantes Leistungsangebot der Jugendhilfe und wendet sich an ganze Familiensysteme. Die Familie und das nähere Umfeld werden in die Hilfe miteinbezogen. Die Motivation der Familie zur Veränderung ihrer Lebenssituation und die Bereitschaft der Familie zur Zusammenarbeit werden als Basis vorausgesetzt. Dabei wird Hilfe zur Selbsthilfe gegeben und die Eigenverantwortung der Familie gestärkt. Im direkten Kontakt mit den Familien hilft sie Alltagsprobleme, Krisen und Konflikte zu lösen.
Voraussetzungen
– Die Anspruchsvoraussetzungen (Hilfe zur Erziehung) müssen erfüllt sein. (Erziehung ist nicht gewährleistet und die Hilfe ist geeignet und notwendig)
– Gewährung von Hilfe zur Erziehung durch dem zuständigen BSD/ASD für die Familie nach vorherigem Antrag
– die Mithilfe der Familie ist zwingend erforderlich (Bereitschaft zur Mitwirkung) an den im Hilfeplan gemeinsam erarbeiteten Zielen.
– die Familienstruktur ist von Erziehungs- und Beziehungsschwierigkeiten, anderen Probleme (z. B. Trennungsthematik, Suchtgefahr) und gesellschaftlichen Defiziten (z. B. finanzielle Probleme, schlechte Wohnsituation) geprägt
Gesetzliche Grundlagen
„Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie. (§ 31 SGB VIII)
Zielgruppe
Familien oder alleinerziehende Personen mit Schwierigkeiten
– in ihren Erziehungsaufgaben,
– bei der Bewältigung von Alltagsproblemen,
– mit Finanzen, wie Arbeitslosigkeit, Verschuldung, Sozialhilfebezug
– der Lösung von Konflikten und Krisen sowie
– im Kontakt mit Ämtern und Institutionen,
oft in Verbindung mit:
– niedrigem oder fehlendem Bildungsabschluss,
– problematischer Wohnsituation,
– Arbeitslosigkeit oder geringfügigem Beschäftigungsverhältnis,
– Suchtproblemen, (psychischen) Erkrankungen
Rahmenbedingungen
– Der zeitliche Umfang der Hilfe ergibt sich aus dem jeweiligen Bedarf
– Die päd. Fachkräfte sind ein multiprofessionelles und multikulturelles Team und werden bedarfsorientiert in der Regel einzeln oder nach Absprache im 2er Team eingesetzt
– Alle verfügen über mehrjährige Erfahrungen mit der Zielgruppe
– Durch regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen, befindet sich das Team in einem stetigen Entwicklungsprozess
– Das Konzept der SPFH wird durch interne Qualitätsüberprüfungen sichergestellt und inhaltlich weiterentwickelt
Zeiten und Umfang
Die Dauer ist abhängig vom Hilfebedarf und der im Hilfeplangespräch vereinbarten Häufigkeit und Anzahl an Kontakten. Der Hilfeplan orientiert sich an gemeinsam zwischen der Familie, dem BSD/ASD und dem Leistungserbringer festgelegten Zielen.
Ziele
– Hilfe zur Selbsthilfe für die Familie
– Stabilisierung des familiären Systems
– Stärkung der Erziehungskompetenz und der familieneigenen Ressourcen
– Anleitung zum selbständigen Lösen von Konflikten und Problemen
– Unterstützung bei Kontakt zu Ärzten, Ämtern, Schulen, Kindertagesbetreuung, etc.
– Aufbau und Festigung sozialer Kompetenzen
– Vermeidung einer Fremdunterbringung
– für die Gesundheitsvorsorge zu sensibilisieren