WILLKOMMEN BEI LEPRICON

Wir bieten für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und deren Familien ambulante Hilfen zur Erziehung mit dem Schwerpunkt Integration und interkulturellen Beratung an.

In Kooperation mit

Stadt Wuppertal
Stadt Duisburg
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Landkreis Straubing-Bogen
Stadt Radevormwald
Stadt Voerde (Niederrhein)
Stadt Grevenbroich
Stadt Hattingen

Individuell - Innovativ - Flexibel

Ambulante Hilfen für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und deren Familien sowie unbegleitete minderjährige Flüchtlinge mit dem Schwerpunkt der Integration und interkulturellen Beratung

Pädagogische Schwerpunkte

Ambulant Betreutes Wohnen

Ambulant Betreutes Wohnen ist eine Hilfsform, mit der ältere Jugendliche (im Rahmen der Erziehungsbeistandschaft, § 30) und junge Erwachsene (im Rahmen der Hilfen für junge Volljährige § 41) in ihrem Verselbständigungsprozess unterstützt werden.

Ambulante Hilfen - Erziehung

Ambulante Hilfen zur Erziehung sind ein spezielles für den Einzelfall organisiertes pedagogisch orientiertes Kinder und Jugendhilfeangebot. Sie realisieren eine individuelle, dem Bedarf entsprechende angepasste professionelle Hilfe.

Intensive Einzelbetreuung

Die Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung richtet sich v.a. an Jugendliche & junge Erwachsene, die mit anderen pädagogischen Settings nicht erreicht werden. Auf die Situationen der Jugendlichen & jungen Erwachsenen wird passgenau reagiert.

Erziehungsbeistandschaft

Erziehungsbeistandschaft dient einer längerfristigen Unterstützung von Kindern und Jugendlichen bei individuellen Hilfebedarfen. Der Klient soll bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen unterstützt und in seiner Verselbstständigung gefördert werden.

Familienhilfe (SPFH)

Die Sozialpädagogische Familienhilfe wendet sich speziell an ganze Familiensysteme unter Einbeziehung des gesamten sozialen Umfeldes. Die elterlichen Erziehungskompetenzen zu stärken ist eine der wesentlichsten Aufgabe der Familenhilfe - SPFH.

Hilfen für junge Volljährige

Einem jungen Volljährigen soll Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden, wenn und solange die Hilfe auf Grund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist.